Wer gesetzlich krankenversichert ist, zahlt oft drauf. Hohe Eigenanteile von mehreren hundert Euro sind keine Seltenheit. Vor allem bei Zahnersatz, Brillen oder bei einer privatärztlichen Behandlung im Krankenhaus. Vor den hohen Kosten können Sie sich mit dem AmbulantPLUS Tarifen optimal schützen.
AmbulantPLUS (EST+EZE) | AmbulantPLUS T (EST+EZT) | |
Zahnersatz |
50% | 100%* |
Zahnersatz Leistungen auf privat-zahnärztlichem Niveau (z.B. Inlays und Implantate) |
50% | 90%* |
Behandlung durch Heilpraktiker Sie erhalten 80 % der Kosten für naturheilkundliche Leistungen Ihres Heilpraktikers oder Arztes erstattet. Ab dem 3. Jahr bis zu einem Rechnungsbetrag von 1.000 Euro jährlich (im 1. Jahr bis 100 Euro, im 2. Jahr bis 200 Euro). |
Brillen, Kontaktlinsen Sie erhalten bis zu 200 Euro alle 24 Monate für Ihre Brillen und Kontaktlinsen, bei einer Veränderung der Sehschärfe um mindestens 0,5 Dioptrien auch jährlich. |
Medikamente und Heilmittel (Massagen, Bäder, Fango etc.) 100 % Übernahme Ihrer gesetzlichen Zuzahlungen für verschreibungspflichtige Medikamente und Heilmittel. |
Krankenhaus-, Kur- und Rehamaßnahmen sowie Anschlussheilbehandlungen Übernahme Ihres Eigenanteils von 10 Euro für längstens 28 Tage für stationäre Aufenthalte z. B. im Krankenhaus. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die vollen Kosten nur für das nächstgelegene Krankenhaus. Dieser Tarif erstattet die Mehrkosten für das Mehrbettzimmer im Krankenhaus Ihrer Wahl zu 100 %. |
Auslandreise-Krankenversicherung Kosten für ambulante und stationäre Heilbehandlung im Ausland (bei allen Reisen bis zu 6 Wochen Dauer) und die Mehrkosten bei medizinisch notwendigem und ärztlich verordnetem Rücktransport werden zu 100 % übernommen. |
Schutzimpfungen vor Auslandsreisen Bis zu 100 Euro jährlich werden erstattet. |
*inkl. GKV-Vorleistung
Wichtige Hinweise:
Beim AmbulantPLUS (Tarife EST und EZE) fallen für den Tarif EST keine Höchstbeträge an. Für die Zahnersatzleistungen aus Tarif EZE gelten folgende Erstattungshöchstbeträge nach Versicherungsjahren (VJ): Im 1. VJ: max. 120 €; im 1.-2. VJ: insgesamt max. 240 €; Im 1.-3. VJ: insgesamt max. 360 €; im 1.-4. VJ: insgesamt max. 480 €; ab dem 5. Jahr und bei Unfall unbegrenzt.
Beim AmbulantPLUS T (Tarife EST und EZT) fallen für den Tarif EST keine Höchstbeträge an. Für die Zahnersatzleistungen aus Tarif EZT gelten folgende Erstattungshöchstbeträge nach Versicherungsjahren (VJ): Im 1. VJ: max. 420 €; im 1.-2. VJ: insgesamt max. 840 €; im 1.-3. VJ: insgesamt max. 1.260 €; im 1.-4. VJ: insgesamt max. 1.680 €; ab dem 5. Jahr und bei Unfall unbegrenzt.
AmbulantPLUS | AmbulantPLUS T |
|
Leistungen für Zahnersatz z.B. 2.000 Euro für eine Zahnarztrechnung |
+ 1.000,00 Euro | + 1.800,00 Euro (inkl. GKV-Vorleistung) |
Heilpraktiker-Leistungen | + 800,00 Euro | + 800,00 Euro |
Brille oder Kontaktlinsen | + 200,00 Euro | + 200,00 Euro |
Schutzimpfungen vor Auslandsreisen | + 100,00 Euro | + 100,00 Euro |
Medikamente und Heilmittel | + 100,00 Euro | + 100,00 Euro |
Krankenhaus bis zu 7 Tagen | + 70,00 Euro | + 70,00 Euro |
Ihre Erstattung | 2.270,00 Euro | 3.070,00 Euro |
Ihr Beitrag (Mann/Frau 40 Jahre) | 781,92 Euro (24 Monate á 32,58 Euro) |
1.040,16 Euro (24 Monate á 43,34 Euro) |
Ihre Ersparnis | 1.488,08 Euro | 2.029,84 Euro |