Die Sparkasse Westholstein gestaltet als heimischer Finanzdienstleister die gesellschaftlichen Herausforderungen unserer Zeit aktiv mit. Gerade der Stiftungsgedanke, der bei der Sparkasse seit Jahren Tradition ist, findet aktuell immer mehr Zuspruch. Um diesen Stiftungsgedanken weiter zu fördern, wurde mit der Stiftergemeinschaft der Sparkasse Westholstein für die Kunden eine Möglichkeit geschaffen, mit einer eigenen Stiftung gemeinnützige Zwecke auf Dauer nachhaltig zu unterstützen.
Ich freue mich auf Sie.
Thomas Riemann
Leiter Generationenmanagement
Tel.: 04821/ 604 1851
E-Mail: thomas.riemann@spk-westholstein.de
Ihr Vermögen soll für die kommende Generation oder im Dienste einer guten Sache fortbestehen. Als Unternehmer möchten Sie für Ihr Werk eine Perspektive schaffen, bevor Sie sich zurückziehen. Den Generationenwechsel an der Führungsspitze früh zu beginnen, ist dabei eine wichtige Voraussetzung. Zusammen mit Ihnen und Ihren rechtlichen und steuerrechtlichen Beratern erarbeiten Ihre Private Banking Berater für den komplexen Prozess Ihrer Firmenübergabe einen klug getakteten Fahrplan.
Sie haben mehrere Möglichkeiten, für andere vorzusorgen und dabei Steuern zu sparen. Schließlich können Sie in jeder Dekade im Rahmen der Steuerfreibeträge eine Schenkung vornehmen und damit einen Teil Ihres Vermögens übertragen. Je früher Sie sich informieren, desto mehr Gestaltungsmöglichkeiten haben Sie.
Vollmachten und Verfügungen
In einem Notfall kann es passieren, dass Sie nicht mehr selbst entscheiden können, wie verfahren werden soll.
Es ist sinnvoll, schon jetzt festzulegen, wer in einem solchen Fall für Sie sprechen darf und Ihren Willen durchsetzt.
Dafür gibt es die Möglichkeit verschiedener Vollmachten und Verfügungen.
Alles auf einen Blick finden Sie in unserem "Das Alles-geregelt-Buch" in unserem Online-Shop.
Mit einer Generalvollmacht ermächtigen Sie eine Person Ihres Vertrauens, in allen Belangen der Vermögenssorge und der Personensorge rechtswirksam für Sie zu handeln.
Durch eine Vorsorgevollmacht bevollmächten Sie eine Vertrauensperson mit der Wahrnehmung einzelner oder aller Angelegenheiten der Personen- und Vermögenssorge. Eine Vorsorgevollmacht gilt insbesondere für den Fall, dass Sie Ihre Geschäftsfähigkeit einbüßen.
Muster für Vorsorgevollmachten stellt unter anderem das Bundesministerium für Justiz und für Verbraucherschutz bereit.
Dort gibt es auch einen Hinweis auf die Vermögenssorge in Bankangelegenheiten: Nach Möglichkeit ist auf die von der Sparkasse angebotene Konto-/ Depotvollmacht zurückzugreifen. Grundsätzlich sollte diese in der Sparkasse unterzeichnet werden. So lassen sich etwaige spätere Zweifel an der Wirksamkeit der Vollmachtserteilung ausräumen. Idealerweise sollte die Vorsorgevollmacht notariell beurkundet werden.
Mit einer Betreuungsverfügung können Sie schon im Voraus Regelungen treffen, falls eine Betreuung von einem Gericht angeordnet werden sollte. Sie können z.B. Wünsche äußern, wen das Betreuungsgericht als Betreuer bestellen soll, oder ob Sie eine Betreuung im Pflegeheim bzw. zu Hause wünschen.
Den Wünschen wird das Betreuungsgericht grundsätzlich entsprechen, wenn es dem Wohl der zu betreuenden Person nicht zuwiderläuft.
Mit einer Patientenverfügung entscheiden Sie vorab über das "ob" und "wie" verschiedener medizinischer Maßnahmen. So wird verhindert, dass andere über Ihre medizinische Behandlung entscheiden, wenn Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sein sollten. Festzulegen ist, ob bei konkret beschriebenen Krankheitszuständen bestimmte medizinische Maßnahmen gewünscht oder nicht gewünscht sind (siehe auch Urteil des Bundesgerichtshof vom 06.07.2016, Aktenzeichen XII ZB 61/16).
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