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Wir beraten Sie gern

Die Sparkasse Westholstein gestaltet als heimischer Finanzdienstleister die gesellschaftlichen Herausforderungen unserer Zeit aktiv mit. Gerade der Stiftungsgedanke, der bei der Sparkasse seit Jahren Tradition ist, findet aktuell immer mehr Zuspruch. Um diesen Stiftungsgedanken weiter zu fördern, wurde mit der Stiftergemeinschaft der Sparkasse Westholstein für die Kunden eine Möglichkeit geschaffen, mit einer eigenen Stiftung gemeinnützige Zwecke auf Dauer nachhaltig zu unterstützen.

Ich freue mich auf Sie.

Thomas Riemann
Leiter Generationenmanagement
Tel.: 04821/ 604 1851
E-Mail: thomas.riemann@spk-westholstein.de

Generationenmanagement

Generationen­management

Erreichtes weitergeben

Lassen Sie die, die Ihnen wichtig sind, an Ihrem Erfolg teil­haben und sichern Sie Ihre An­gehörigen ab.

Stiftungen gründen und managen

Über eine Stiftung sorgen Sie dafür, dass Ihre Ideen und Wünsche weiter­leben. Am besten mit der Unterstützung Ihrer Sparkasse.

Für Sie: Family-Office-Management

Sichern Sie Ihr Familien­vermögen über Generationen – Ihre Sparkasse bietet auch die Betreuung von Family Offices an.

Schaffen Sie Perspektive

Ihr Vermögen soll für die kommende Generation oder im Dienste einer guten Sache fort­bestehen. Als Unter­nehmer möchten Sie für Ihr Werk eine Perspektive schaffen, bevor Sie sich zurück­ziehen. Den Generationen­wechsel an der Führungs­spitze früh zu beginnen, ist dabei eine wichtige Voraus­setzung. Zusammen mit Ihnen und Ihren rechtlichen und steuer­rechtlichen Beratern erarbeiten Ihre Private Banking Berater für den komplexen Prozess Ihrer Firmen­übergabe einen klug getakteten Fahr­plan.

Schaffen Sie Sicherheit

Sie haben mehrere Möglich­keiten, für andere vorzu­sorgen und dabei Steuern zu sparen. Schließlich können Sie in jeder Dekade im Rahmen der Steuer­freibeträge eine Schenkung vornehmen und damit einen Teil Ihres Vermögens übertragen. Je früher Sie sich informieren, desto mehr Gestaltungs­möglichkeiten haben Sie.

Vollmachten und Verfügungen

In einem Notfall kann es passieren, dass Sie nicht mehr selbst entscheiden können, wie verfahren werden soll.
Es ist sinnvoll, schon jetzt festzulegen, wer in einem solchen Fall für Sie sprechen darf und Ihren Willen durchsetzt.
Dafür gibt es die Möglichkeit verschiedener Vollmachten und Verfügungen.
Alles auf einen Blick finden Sie in unserem "Das Alles-geregelt-Buch" in unserem Online-Shop.

Generalvollmacht

Mit einer Generalvollmacht ermächtigen Sie eine Person Ihres Vertrauens, in allen Belangen der Vermögenssorge und der Personensorge rechtswirksam für Sie zu handeln.

Vorsorgevollmacht

Durch eine Vorsorgevollmacht bevollmächten Sie eine Vertrauensperson mit der Wahrnehmung einzelner oder aller Angelegenheiten der Personen- und Vermögenssorge. Eine Vorsorgevollmacht gilt insbesondere für den Fall, dass Sie Ihre Geschäftsfähigkeit einbüßen.

Muster für Vorsorgevollmachten stellt unter anderem das Bundesministerium für Justiz und für Verbraucherschutz bereit.

Dort gibt es auch einen Hinweis auf die Vermögenssorge in Bankangelegenheiten: Nach Möglichkeit ist auf die von der Sparkasse angebotene Konto-/ Depotvollmacht zurückzugreifen. Grundsätzlich sollte diese in der Sparkasse unterzeichnet werden. So lassen sich etwaige spätere Zweifel an der Wirksamkeit der Vollmachtserteilung ausräumen. Idealerweise sollte die Vorsorgevollmacht notariell beurkundet werden.

Betreuungsverfügung

Mit einer Betreuungsverfügung können Sie schon im Voraus Regelungen treffen, falls eine Betreuung von einem Gericht angeordnet werden sollte. Sie können z.B. Wünsche äußern, wen das Betreuungsgericht als Betreuer bestellen soll, oder ob Sie eine Betreuung im Pflegeheim bzw. zu Hause wünschen.

Den Wünschen wird das Betreuungsgericht grundsätzlich entsprechen, wenn es dem Wohl der zu betreuenden Person nicht zuwiderläuft.

Patientenverfügung

Mit einer Patientenverfügung entscheiden Sie vorab über das "ob" und "wie" verschiedener medizinischer Maßnahmen. So wird verhindert, dass andere über Ihre medizinische Behandlung entscheiden, wenn Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sein sollten. Festzulegen ist, ob bei konkret beschriebenen Krankheitszuständen bestimmte medizinische Maßnahmen gewünscht oder nicht gewünscht sind (siehe auch Urteil des Bundesgerichtshof vom 06.07.2016, Aktenzeichen XII ZB 61/16).

Ihr nächster Schritt

Erfahren Sie im persönlichen Gespräch mehr über Ihre Optionen beim Thema Generationen­management.

Stiftergemeinschaft

Stiftergemeinschaft der Sparkasse Westholstein

Gemeinsam

Wir bündeln das Wirken vieler Stifter und Spender. Sie haben die Möglichkeit gemeinnützige Projekte aus unterschiedlichen Bereichen in der Region mit Ihrer persönlichen Unterstiftung, mit einer Zustiftung oder Spende zu unterstützen.

Individuell

Wenn Sie eine Unterstiftung in der Stiftergemeinschaft errichten, bestimmen Sie individuell die zu fördernde Einrichtung.

Persönlich

Die Unterstiftung kann Ihren Namen tragen oder sie kann über die Namensgebung an bereits verstorbene Angehörige erinnern.

Ihre Stiftung in der Stiftergemeinschaft - so vielfältig wie das Leben, so individuell wie Sie

  • Werte schaffen und erhalten.
  • Zu Hause - in Ihrer Region.
  • Ihre Stiftung - individuell, steuerlich gefördert und optimal verwaltet.
  • Nachhaltig und langfristig Gutes tun und Mehrwerte stiften.
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