Den Beruf aus gesundheitlichen Gründen aufgeben zu müssen – das kann jeden treffen. Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhält nur, wer erwerbsgemindert ist. Wenn Sie also theoretisch noch irgendeiner Arbeit nachgehen können, müssen Sie arbeiten und erhalten keinen Cent aus der Rentenkasse. Deshalb ist private Vorsorge zum Schutz gegen Berufsunfähigkeit (BU) sehr wichtig.
Die gesetzliche Rentenversicherung leistet bei Berufsunfähigkeit nur dann, wenn eine vollständige oder teilweise Erwerbsminderung vorliegt. Dabei ist nicht entscheidend, welchen Beruf Sie gelernt oder ausgeübt haben – maßgeblich ist allein, ob Sie generell noch irgendeiner Tätigkeit auf dem Arbeitsmarkt nachgehen können.
Die Höhe der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente hängt davon ab, wie viele Stunden Sie täglich noch arbeiten können. Ab drei Stunden täglich ist nur eine teilweise Rente möglich, ab sechs Stunden besteht in der Regel kein Anspruch.
Finanzielle Folgen bei Berufsunfähigkeit
Nach sechs Wochen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber erhalten gesetzlich Versicherte Krankengeld – in reduzierter Höhe und maximal 78 Wochen lang. Danach kann unter Umständen eine Erwerbsminderungsrente gezahlt werden, die meist deutlich unter dem gewohnten Einkommen liegt. Ohne zusätzliche Vorsorge entsteht so häufig eine spürbare Versorgungslücke.
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