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Mehr Durchblick 2024

Damit Sie auf dem Laufenden bleiben

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Alltag, Finanzen und Soziales – wichtige Änderungen und Neuerungen im Über­blick.

Steuern

Steuern – Neuerungen für 2024

Höhere Freibeträge

Das geplante „Wachstumschancengesetz“ des Bundes­finanz­ministeriums soll nach der Verabschiedung für erheb­liche steuer­liche Entlastungen sorgen. Mit dabei sind neue Abzugs-, Frei- und Pauschbeträge, die für Privatpersonen und Unternehmen gelten sollen.

Erhöhungen der Obergrenze in den Bereichen Verpflegungs­pauschalen und Zuwendungen an Arbeit­nehmer sind geplant. Die Freigrenze für betriebliche Geschenke an Kunden und Geschäfts­partner soll ab 2024 von 35 auf 50 Euro erhöht werden. Der Freibetrag für Betriebs­veranstaltungen soll von 110 auf 150 Euro steigen. Darüber hinaus liegt steuerpflichtiger Arbeits­lohn vor. Dies wird nach wie vor für maximal zwei Veran­staltungen im Jahr gelten. Außerdem soll die Ober­grenze für private Veräußerungsgeschäfte sowie Ein­nahmen aus Vermietung und Verpachtung angehoben und damit bis zu einer Höhe von 1.000 Euro steuerfrei sein.

Mehrwertsteuer

Zum Jahresbeginn soll nach Beschluss der Regierungs­koalition die Mehrwert­steuer auf Speisen in Restaurants und Cafés wieder auf 19 Prozent steigen. Der Steuersatz wurde während der Corona-Pandemie auf sieben Pro­zent gesenkt und wurde bis zuletzt mehrfach ver­längert.

Höherer Mindestlohn

Der gesetzliche Mindest­lohn soll zum 1. Januar 2024 auf 12,41 Euro brutto je Stunde ansteigen – ein Jahr später soll die unterste Lohngrenze auf 12,84 Euro er­höht werden. Nach den Anhebungen der vergangenen Jahre ist es den Betrieben laut Mindestlohn­kommission über­wiegend gut gelungen, sich an das steigende Lohn­niveau anzu­passen, sodass auch im kommenden Jahr nicht von negati­ven Beschäftigungs­effekten aus­zu­gehen ist.

Soziales

Soziales: Mehr Bürgergeld und höhere Beträge für den Schulbedarf

Mehr Rente in Ost und West ab Sommer

Rentenbeziehende bekommen ab 1. Juli 2023 höhere Renten. Der Anstieg wird voraussichtlich im Westen 3,5 Prozent und im Osten 4,2 Prozent betragen. So steht es im Entwurf des Rentenversicherungsberichts 2022 der Bundesregierung. Die Anpassung gilt für:

  • alle Altersrenten
  • Erwerbsminderungsrenten,
  • Hinterbliebenenrenten,
  • gesetzliche Unfallrenten sowie
  • Renten der Landwirte aus der landwirtschaftlichen Rentenkasse.

Durch die Rentenanpassungen minimiert sich zugleich die Lücke zwischen den Ost- und West-Renten. Der Ost-Rentenwert steigt dann auf 99,3 Prozent des Westwerts.

Hinzuverdienstgrenze für Rentnerinnen und Rentner

Frührentnerinnen und Frührentner, die sich neben der Rente etwas hinzuverdienen wollen, konnten das zuletzt bis zu einem Freibetrag von 46.060 Euro im Jahr tun, ohne dafür Abzüge bei der Rente zu befürchten. Ab 2023 fällt diese Grenze komplett weg. Nun können Senioren, die das reguläre Rentenalter noch nicht erreicht haben, unbegrenzt hinzuverdienen.

Für Menschen, die Erwerbsminderungsrente beziehen, wird die Hinzuverdienstgrenze deutlich angehoben.

Erhöhung beim Kindergeld und Kinderzuschlag

Anspruchsberechtigte für Kindergeld können sich ab Januar 2023 über etwas mehr finanzielle Unterstützung freuen. Neu ist, dass es künftig 250 Euro im Monat für jedes Kind gibt. Das bedeutet für das erste und zweite Kind eine Erhöhung um 31 Euro, für das dritte Kind um 25 Euro monatlich.

Entsprechend der Erhöhung des Kindergeldes steigt auch der Kinderfreibetrag bei der Einkommensteuer auf 6.024 Euro. Allerdings können Berechtigte entweder vom Kindergeld oder vom Kinderfreibetrag profitieren – je nachdem, welche Entlastung für sie günstiger ist.

Auch der Höchstbetrag des Kinderzuschlages wird ab dem 1. Januar 2023 erhöht und von 229 Euro auf 250 Euro monatlich angehoben. Der Kinderzuschlag soll Alleinerziehende und Familien mit kleinem Einkommen entlasten.

Bürgergeld statt Hartz IV

Das sogenannte Bürgergeld löst zum 1. Januar 2023 die Hartz-IV-Leistungen ab. Millionen Bedürftige erhalten dadurch höhere Bezüge. Das Schonvermögen, das Betroffene in einer Karenzzeit von einem Jahr behalten dürfen, beträgt bis zu 40.000 Euro.
Die geplanten Regelsätze im Überblick:

  • 502 Euro – für eine alleinstehende Person
  • 451 Euro – für eheliche oder nichteheliche Partner einer Lebensgemeinschaft
  • 420 Euro – für Kinder im Alter von 14 bis 17 Jahren
  • 348 Euro – für Kinder im Alter von 6 bis 13 Jahren
  • 318 Euro – für Kinder bis einschließlich 5 Jahren
     

Das neue „Wohngeld Plus“ – mehr Geld und mehr Berechtigte

Ab Januar 2023 sollen 1,4 Millionen Haushalte mehr als bisher Wohngeld beziehen können. Zudem soll sich die Sozialleistung im Schnitt verdoppeln – sie steigt von zuletzt rund 180 Euro auf etwa 370 Euro monatlich.

Mit einer dauerhaften Heizkostenkomponente von 2,00 Euro pro Quadratmeter, die bei der Wohngeldberechnung zugeschlagen wird, sorgt die Bundesregierung zudem dafür, dass die Menschen die steigenden Heizkosten bezahlen können.

Wer berät bei Fragen zum Wohngeld?

*Stand: 11. Dezember 2023

Alltag

Neuigkeiten im Alltag

Europawahl

Die Wahl zum 10. Europäischen Parlament findet vom 6. bis 9. Juni 2024 in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union statt. Hintergründe zur Wahl können Sie auf den Seiten der EU lesen.

Olympische Sommerspiele in Paris

Die olympischen Sommerspiele werden vom 26. Juli bis zum 11. August 2024 in der französischen Hauptstadt Paris stattfinden. Damit werden die Olympischen Spiele zum insgesamt sechsten Mal in Frankreich ausgetragen. Bisher haben sich aus insgesamt 35 Nationen Athleten für die Teilnahme qualifiziert. Insgesamt werden über 10.000 Athleten in 32 Sportarten antreten.

UEFA Fußball-Europameisterschaft 2024 der Männer

Vom 14. Juni bis 14. Juli 2024 findet die Fußball-Europa­meisterschaft in Deutschland statt. Es haben sich insgesamt 24 Mannschaften für die Teilnahme qualifiziert. Die Spiele werden an 10 verschiedenen Standorten des Landes ausgetragen, das Finale findet dann am 14. Juli im Olympiastadion in Berlin statt.

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